Mitgliedschaft

Eintritt in die Abteilung Turnen

Der Eintritt in die Abteilung Turnen ist nur in Abstimmung mit der/dem jeweiligen Übungsleiter(in) möglich.

Interessenten, die eine Trainingsmöglichkeit erhalten, müssen sich nach 2-3maliger Trainingsteilnahme für oder gegen eine Mitgliedschaft entscheiden. Auch die/der Übungsleiter(in) kann die Mitgliedschaft in der entsprechenden Trainingsgruppe, z.B. bei Nichteignung, ablehnen.


Die Beitrittsformulare können hier unter Downloads heruntergeladen werden bzw. man erhält diese von der/dem Übungsleiter(in). Die ausgefüllten Formulare sind bei der/dem Übungsleiter(in) abzugeben. Die Übungsleiter(innen) leiten die Unterlagen an den Vorstand. Dieser erfasst die Mitglieder und stellt die entsprechenden Beiträge in Rechnung. Bei einer Neuaufnahme wird eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitrages fällig.

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Beendigung der Mitgliedschaft ist dem Abteilungsvorstand in schriftlicher Form (Brief, Fax, Email, Kontaktformular Webseite) anzuzeigen.

In der Satzung des Vereins steht unter §6 3.b): „Die Mitgliedschaft erlischt […] durch schriftliche Kündigung […] zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten;“.

In besonderen Fällen, z. B. bei Schwangerschaft akzeptieren wir Kündigungen zum nächsten Monatsende. Ein Anspruch auf Erstattung von zuviel entrichteten Beiträgen besteht nicht.